Wegen der Grossen Nachfrage:
Sonntagsfahrverbot für ATVs betreffen nur die mit T Zulassung als gewerbliche Traktoren.... Ist dein ATV davon betroffen kannst du eine Ausnahmebewilligung beantragen
Ausnahmen vom Sonntags- und Nachtfahrverbot sind nur zulässig, wenn die Fahrt am Sonntag oder zur Nachtzeit dringend ist und weder durch organisatorische Massnahmen noch durch die Wahl eines andern Verkehrsmittels vermieden werden kann.
Bewilligungen werden für folgende Fahrten erteilt:
- Transport von Postsendungen im Auftrag und im Rahmen der Universaldienstverpflichtung der Schweizerischen Post (Art. 2 PG)
- Transport von Zirkus-, Schausteller-, Marktfahrer-, Orchester-, Theatermaterial und dergleichen
- Fahrten beim Bau und Unterhalt von Strassen und Gleisanlagen sowie von Werkleitungen sie Strom-, Wasser-, Telekomleitungen
- Verschiebung von verkehrsstörenden Ausnahmefahrzeugen und für verkehrsstörende Ausnahmetransporte
- Fahrten bei Veranstaltungen, namentlich zum Transport von Lebensmittel und Getränken
Missachten des Nachtfahrverbotes um mehr als 2 Std. (eff. Fahrzeug) (VRV 91/2, 96) ab CHF 300.--
Missachten des Sonntagsfahrverbotes (VRV 91/1, 96) CHF
200.--
die weiterfahrt wird von der Polizei schriftlich untersagt. ( Freie fahrt nur MO-SA von 05:00-22:00 ausgenommen ein Feiertag liegt dazwischen)
wer also eine Sonderbewilligung einholen will hier der Link:
SONDERBEWILLIGUNG beantragen
Gebühren für Sonntags- und Nachtfahrbewilligungen
1 | Nacht/Sonntag | CHF | 60.00 | |
2 bis 5 | Nächte/Sonntage | CHF | 90.00 | |
6 bis 15 | Nächte/Sonntage | CHF | 135.00 | |
16 bis 30 | Nächte/Sonntage | CHF | 180.00 | |
31 bis 175 (Halbjahresbewilligung) |
Nächte/Sonntage | CHF | 350.00 | |
185 und mehr (Jahresbewilligung) |
Nächte | CHF | 600.00 |
Kommentar schreiben
Christian Müller (Mittwoch, 07 Juni 2023 17:38)
Guten tag gerade auf euer beitrag gestossen wie ist das muss ich damit rechnen das ich mein atv anders anmelden muss?
Warum ich sie gefunden habe haben sie erfahrung mit den doppelräder bringen sie was im tiefschnee?
Gruss christian müller
Quadcenter Heinzmann (Mittwoch, 07 Juni 2023 18:33)
Im Grunde genommen ist eine umlösung vom Traktor zu L7e kaum möglich. Mit Doppelräder im Schnee bringen mehr auflagefläche aberbist keinsterweise ein Ersatz für Raupen
Jürg (Mittwoch, 15 Mai 2024 06:33)
Wieso kann man den Quad / SSV nicht einfach als Motorfahrzeug einlösen? Kat B?
Quadcenter Heinzmann (Mittwoch, 15 Mai 2024 10:22)
Qeilnes gar nicht so einfach ist was ein Motorfahrzeug (PKW) heutzutage alles dran haben muss.
Dann ein Auto hat ein Lenkrad (was UTVs zwar erfüllen aber die ATVs nicht) dann müsste ein ITV heute mit vielen Sicherheitseinrichtungen kommen die die Fahrzeuge nicht besitzen.
Es ist und wäre Sinvoller daraus ein Echte eigene Kategorie wie Motorräder auch zu erschaffen ala Universalfahrzeuge ggf. Ein eigene Kategorie für Führerschein eröffnen... das wäre die Sauberste Lösung. Aber dafür ist unsere Lobby zu schwach und die Politik falsch getaktet. Das ist nun mal so. Denn auch das L7e ist sicher nicht alles. Aber besser als die Hersteller die sich auf Traktorenzulassubg zurückgreifen müssen weil sie:
Abgase nicht erfüllen
Kein hinteres zu öffnendes Diff verbauen wollen
Wiederum leider sind die Traktoren als Verkehrssteuer etwas von teuersten was man sich leisten vermag im Gegensatz zu den L7e Fahrzeugen
Simon (Donnerstag, 20 Juni 2024 09:03)
Hallo
Generelle Fragen;
Habe eine CF 850 (12.2018) ; Wie ist das mit der Geschwindigkeit (Im Zulassungsschein ist nichts vermerkt) , darf max 90 km/h (wird abgeriegelt) gefahren werden oder darf diese Entdrosselt sein? (zb. 120km/h)
Folgendes habe ich Behoben:
Soeben den Potential der Tankanzeige zusätzlich angelötet und auf Masse (Karosserie) geklemmt. Da vorher bei 13L verbrauch (Tank hat 30L) die Tankuhr immer leer angezeigt hatte. Scheinbar bekanntes Problem.
Als weiteres habe ich durch Abhängen der Batterie etc. den Zugang ins Untermenü gewährt; Dort habe ich den Radumfang abgeglichen ( Gemessen und mittels GPS Km/h kontrolliert). Bis anhin hatte ich ja 112 km/h max Geschwindigkeit lt. Tacho (Was aber leider falsch war , da ich vor der Eichung immer 10 oder mehr km/h zu langsam war ( Zb. Tacho 50 km/h lt GPS nur 41 km/h) Dies ist nun auch behoben.
Aber wäre nun eben noch interessant ob ich legal entdrossel dürfte!? (Variomat)
Lt Prospekt werden ja 100km/h angegeben.
Will mich natürlich im Legalem Bereich weiter bewegen!
Letze Frage: Wenn mich die Lärmschutzmassnahmen mit der CF 850 betreffen täten ; wäre da ein Eintrag im Zulassungsschein. Oder wie weiss man ob man betroffen wäre!
Herzlichen Dank Vorab